Konditionen
Kostenträger und Kostenbeiträge
Zur Abrechnung über Grundversicherung oder Zusatzversicherung
Wir möchten dich darüber informieren, dass unsere therapeutischen Leistungen seit dem 1. Juli 2022 durch die Schweizer Grundversicherungen über das Anordnungsmodell gedeckt sind. Dies bedeutet, dass du unsere psychologischen Psychotherapeutischen Leistungen über deine Grundversicherung in Anspruch nehmen kannst. Diesbezüglich benötigst durch Deinen Hausarzt eine entsprechend ausgefüllte Anordnung für Psychologische Psychotherapie und schon kann es los gehen.
Früher waren unsere Leistungen auch durch die Zusatzversicherungen gedeckt, doch nun nach der Anerkennung durch die Grundversicherung möchten wir darauf hinweisen, dass einige Zusatzversicherungen unsere Leistungen nicht mehr übernehmen, da wir durch die Grundversicherung gedeckt sind.
Wenn du in Zukunft unsere Leistungen über deine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchtest, kläre bitte direkt mit deinem Versicherungsanbieter, ob dies noch möglich ist.
Das Anordnungsmodell bedingt folgendes Vorgehen:
- Für die Durchführung einer Psychotherapie braucht es die Anordnung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin.
- Sie konsultieren Ihren Arzt / Ihre Ärztin und besprechen mit ihm / ihr Ihr Anliegen.
- In der Folge verfasst der Arzt / die Ärztin zuhanden der Krankenkasse und mir als Psychotherapeut eine Anordnung, in welcher der Grund für die Aufnahme einer Psychotherapie sowie die Diagnose enthalten ist.
- Ab Datum der Anordnung kann die psychotherapeutische Arbeit aufgenommen werden.- Nach aktueller Stand gilt eine Verordnung für 15 Sitzungen, wobei dann eine weitere Verordnung für die nächsten 15 Sitzungen eingeholt werden muss. Nach 30 Sitzungen und bei weitere Indikation für eine psychotherapeutische Begleitung wird dann an eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse eingeholt werden müssen.
Tarif Grundversicherung: Zum aktuellen Zeitpunkt wurde mit den Versicherungen und den Kantonen ein Tarif von 154.80 CHF / 60 Min. fixiert.
Rechnungsstellung:
Wir rechnen in Zusammenarbeit mit der Schweizeren Ärztekasse ab. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Ärztekasse.
Zur Abrechnung der Behandlung von psychologischen Therapeuten und Therapeutinnen in Ausbildung
Wir möchten dich über wichtige Informationen bezüglich unserer Therapieangebote bei Therapeuten in Ausbildung informieren. Die Behandlung von Therapeuten in Ausbildung wird durch die meisten Grundversicherer übernommen.
Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass bei einigen Versicherern die Übernahme unter Vorbehalt erfolgt. Dieser Vorbehalt bezieht sich auf die Möglichkeit, dass bei einem negativen Urteil in einem laufenden Bundes-Rechtsstreit zwischen der Föderation Schweizer Psychologen (FSP) und der Santé Suisse einige Versicherer spätere Regressforderungen stellen könnten. Dabei könntest du möglicherweise Differenzbeträge, die bereits von deiner Versicherung bezahlt wurden, nachträglich tragen müssen. Es besteht jedoch derzeit keine Anzeichen dafür, dass auch bei einem negativen Urteil die Versicherungen diesen Schritt machen würden und bereits bezahlte Beträge nachträglich eingefordert würden. Dennoch ist es uns wichtig, dich von Beginn an darüber aufzuklären.
Weiterhin ist es wichtig zu erwähnen, dass zwischen der FSP Tarifverträge mit verschiedenen Versicherungen wie Helsana, KPT und Sanitas bindend geschlossen wurden. Die Grundversicherer übernehmen gerne die Behandlungskosten von Therapeuten in Ausbildung, und bei diesen wird es diesbezüglich niemals zu Regressforderungen kommen. Wenn du also bei einer dieser Versicherungen versichert bist, kannst du sicher sein, dass deine Therapiekosten abgedeckt sind.
Für zusätzliche Sicherheit besteht auch die Möglichkeit, deine Grundversicherung zu wechseln, um sicherzustellen, dass deine Therapiekosten vollständig gedeckt sind. Du kannst dies vor November eines laufenden Jahres oder unter bestimmten Umständen auch mitten im Jahr tun. Bitte erkundige dich bei deiner Versicherung über die genauen Wechselbedingungen.
Bei Eintritt erhältst du von uns ein entsprechendes Aufklärungsformular. Es liegt in deiner Verantwortung, dieses Formular zu lesen und zu verstehen, bevor du mit der Behandlung beginnst. Durch deine schriftliche Einwilligung bestätigst du, dass du über diese rechtliche Situation informiert wurdest und die Verantwortung für mögliche Regressforderungen deiner Versicherung übernimmst. Explizit möchten wir dich nochmals darauf hinweisen, dass EasySoul keine Verantwortung für spätere Regressforderungen deiner Versicherung übernimmt. Mit Beginn der Behandlung bist du über diese Situation informiert worden, und du übernimmst die Verantwortung in dieser Angelegenheit.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Abrechnung der Behandlung durch psychologische Therapeuten und Therapeutinnen in Ausbildung derzeit spezifischen Tarifen unterliegt. Aktuell beträgt der Tarif bei den meisten Versicherern 139,30 CHF pro 60 Minuten, bei einigen liegt er bei 154,80 CHF pro 60 Minuten. Bitte beachte, dass diese Preise je nach Versicherung variieren können.
Vielen Dank für dein Verständnis und deine Zusammenarbeit. Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, zögere nicht, uns unter [email protected] zu kontaktieren. Wir sind gerne für dich da.
Hier sind nochmals die wichtigsten Punkte zur Abrechnung durch die Grundversicherung bei Therapeuten in Ausbildung:
- Übernahme durch die meisten Versicherer: Die meisten Grundversicherer übernehmen die Kosten für die Behandlung bei Therapeuten in Ausbildung.
- Vorbehalt bei einigen Versicherern: Einige Versicherer übernehmen die Kosten unter Vorbehalt. Dies bedeutet, dass bei einem negativen Urteil in einem laufenden Rechtsstreit zwischen der Föderation Schweizer Psychologen (FSP) und der Santé Suisse möglicherweise spätere Regressforderungen gestellt werden könnten.
- Sicherheit bei bestimmten Versicherern: Die Versicherungen Helsana, KPT und Sanitas haben bindende Tarifverträge mit der FSP geschlossen. Bei diesen Versicherern gibt es keine Regressforderungen.
- Möglichkeit eines Versicherungswechsels: Um sicherzustellen, dass deine Therapiekosten vollständig gedeckt sind, kannst du deine Grundversicherung vor November eines laufenden Jahres oder unter bestimmten Umständen auch mitten im Jahr wechseln. Bitte informiere dich bei deiner Versicherung über die genauen Wechselbedingungen.
Zusatzversicherung
seit der Umstellung zum Anordnungsmodell im Bereich der psychotherapeutischen Dienstleistungen gibt es einige Zusatzversicherungen, die unsere Leistungen nur noch teilweise anerkennen. Um sicherzustellen, ob deine Zusatzversicherung unsere Leistungen weiterhin übernimmt, bitte kläre dies direkt mit deinem Versicherungsanbieter ab. Seit dem 1. Juli 2022 erbringe ich Leistungen gemäß Art. 11b der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Falls deine Zusatzversicherung keine psychotherapeutischen Leistungen abdeckt, übernimmt deine Krankenkasse einen Teil der Kosten. Die genaue Höhe und der Anteil der Kostenübernahme durch deine Zusatzversicherung variieren je nach Versicherungsangebot.
Bitte beachte, dass Beratungen, Coaching, Selbsterfahrung und Workshops in der Regel nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind und privat in Rechnung gestellt werden.
Wenn du weitere Fragen hast oder Unterstützung benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung.
Selbstzahler
Du kannst die Konsultationen auch selbst bezahlen. Der Selbstzahlungstarif beträgt 180 CHF pro 60 Min. Begründete Sozialtarife oder Jugend- und Studententarife von 142 CHF pro 60 Min. sind nach Absprache möglich.
Beratungen, Coaching, Selbsterfahrung und Workshops sind in der Regel nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Krankenkassen und werden privat verrechnet.
Ratenzahlungen
Ratenzahlungen sind nach Absprachen möglich. Bitte nimm bei Bedarf Kontakt mit uns auf.
Opferhilfe
Falls Sie Opfer eines Verbrechens (z.B. sexueller Missbrauch in der Kindheit, Vergewaltigung, Geiselnahme, Überfall, Stalking) sind, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes zu beantragen.
Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern bestehen beide Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne stehe wir Ihnen für Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Für weitere Informationen sehen Sie auf der Seite Opferhilfe Bern nach.
Unfallversicherung (SUVA)
Falls Du einen Unfall hattest, werden die Kosten für eine Psychotherapie möglicherweise von der Unfallversicherung übernommen. Für genauere Auskünfte kontaktiere bitte deinen Versicherungsberater. Der Kostensatz bei durch die SUVA finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei CHF 154.80 pro Stunde.
Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bei PatientInnen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG). Der Kostensatz bei durch die IV finanzierte Abklärungen und Behandlung richtet sich nach dem Tarifvertrag und liegt bei 154.80 pro Stunde.
Honorar
Nach Schweizer Tarifempfehlungen FSP (Für Dienstleistungen ausserhalb des Grundversicherungs- Katalogs)
Unser Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Einzel- oder Paartherapie à 60 Min. (inklusiv Vor- und Nachbereitung der Sitzung und Leistungen in Abwesenheit, wie z.B. E- Mail- Begleitung nach Bedarf zwischen den Terminen) | | 180.‑
Einzel- oder Paartherapie à 90 Min. (inklusiv Vor- und Nachbereitung der Sitzung und Leistungen in Abwesenheit, wie z.B. E- Mail- Begleitung nach Bedarf zwischen den Terminen) | | 270.‑
Jugendliche und Studenten erhalten von mir einen reduzierten Tarif: 60 Min. für 142.- CHF resp. 90 Min. für 213.- CHF
Dieses Honorar betrifft alle Dienstleistungen, welche nicht durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt werden.
Termine
Termine buchen und anfragen
Termine für Dienstleistungen können Sie wie folgt buchen oder anfragen:
- Direkt über das Online- Buchtungs- Tool
- Über unser Kontaktformular
- Telefonisch: 076 830 43 21
- Via Mail: [email protected]
Bitte Hinterlasse im Falle eine Nachricht, wir werden uns so schnell wie möglich bei Dir zurück melden.
Termine zu Randzeiten
Termine zu Randzeiten (17 bis 19 Uhr Werktags) oder auch ausserordentliche Termine (z.B. via Telefon) sind nach Absprache und Vereinbarung zu den normalen Konditionen möglich. Diese Angebot unterscheidet sich je nach behandelnden TherapeutenIn.
Terminabsagen
Bitte informieren Sie uns - zu unseren Sprechzeiten- mindestens 24 h vorher, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können. Sie sparen sich damit dessen private Berechnung in der Höhe von 100 CHF, welche wir Ihnen als Aufwandspauschale- Unkostendeckungspauschale in Rechnung stellen würden.
"Die Investition in Psychotherapie und persönliche Entwicklung ist wie der Kauf eines wertvollen Vermögens - sie zahlt sich in Form von innerem Wachstum, gesteigerter Lebenszufriedenheit und seelischem Wohlbefinden aus." - Lisa Firestone
Quellenangabe:
Firestone, Lisa. "The Self under Siege: A Therapeutic Model for Differentiation." The Glendon Association, 2012.